Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Aquabiking in Mosbach

1. Allgemeines
1.1 Wer sich zu einem Kurs beim Aquabiking Team Mosbach, anmeldet, erkennt die AGB sowie die Haus- und Badeordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte ausdrücklich an.
1.2 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Aquabiking Team Mosbach.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2.2 Der Teilnehmer hat alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Teilnehmer gibt durch die Übergabe bzw. Übersendung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Teilnehmer erklärt mit der Zustimmung der AGBs, dass er über keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verfügt. Sollte der Teilnehmer über gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen verfügen müssen diese von Ihm bei uns (Aquabiking Team) angezeigt werden. Bei Unsicherheiten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arzt. Der Vertrag kommt erst durch die sich daran anschließende Annahme des Aquabiking Team zu Stande. Im Falle der Annahme erhält der Teilnehmer zusätzlich eine
Anmeldebestätigung.
2.3 Jeder Kurs besteht aus 8 Einheiten und kann nur einheitlich gebucht werden. Der Vertragsschluss bezieht sich auf den konkret vereinbarten Kurs. Die Buchung nur einzelner Einheiten ist nicht möglich.
2.4 Der Nichterhalt einer Anmeldebestätigung entbindet in keinster Weise von den vertraglichen Rechten und Pflichten des geschlossenen Veranstaltungsvertrags.
2.5 Das Aquabiking Team darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Insbesondere besteht keine Verpflichtung zur Annahme des vom Teilnehmer abgebebenen Angebots auf Abschluss des Vertrages.

3. Entgelte und Zahlung
3.1 Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Aquabiking Teams. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes.
3.2 Die Kosten des Kurses sind in voller Höhe 14 Tage nach Eingang der schriftlichen Anmeldung im Voraus fällig und auf das Konto des Aquabiking Team zu überweisen. Die Bankdaten ergeben sich aus der dem Teilnehmer übersandten Anmeldebestätigung.
3.3 Die unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Kosten umfassen die Kursgebühren, Eintritt und für Neukunden Neoprenschuhe. 3.4. Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

4. Organisatorische Änderungen
4.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Trainer durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Trainers angekündigt wurde.
4.2 Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Trainers, kann diese Einheit in angemessener Frist nachgeholt werden. Sofern die Nachholung aus Gründen, die das Aquabiking Team zu vertreten hat, nicht zustande kommt, wird die Kosten anteilig an den Teilnehmer erstattet. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, sofern der Teilnehmer den vorab mitgeteilten Ausweichtermin nicht wahrnehmen kann.

5. Rücktritt und Kündigung durch das Aquabiking Team
5.1 Für das Zustandekommen eines Kurses zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Teilnehmern notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das Aquabiking Team vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
5.2 Das Aquabiking Team kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das Aquabiking Team nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Teilnahmegebühren werden anteilig erstattet, sofern der Ausfall nicht aus Gründen höherer Gewalt erfolgt.
5.3 Das Aquabiking Team kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten, da diese insbesondere dem reibungslosen Ablauf des Kurses und der Sicherheit am Kursort dienen.
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten des Aquabiking Team
• Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung Anstelle einer Kündigung kann das Aquabiking Team den Teilnehmer auch von einer
Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch des Aquabiking Teams wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

6. Kündigung und Widerruf durch den Teilnehmer
6.1 Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet.
6.2 Bei späterer Abmeldung als unter 6.1 aufgeführt wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Sofern dem Aquabiking Team Auslagen entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Teilnehmer zu tragen.
6.3 Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der Auslagen.
6.4. Das Recht zur Kündigung des Teilnehmers nach § 314 BGB bleibt unberührt.
6.5 Ein etwaiges gesetzlichen Widerrufs recht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
6.6 Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

7. Ummeldung
7.1 Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung des Aquabiking Teams erfolgen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ummeldung besteht gleichwohl nicht. Bereits gezahltes Entgelt wird verrechnet.
7.2 Für jede Ummeldung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro erhoben.

8. Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens ein Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich. Eine Garantie der Rückerstattung durch die Krankenkasse wird nicht übernommen.

9. Nachholtermine
9.1 Über den Kurszeitraum von 8 Veranstaltungen können maximal 2 Termine nachgeholt werden. Die Termine sind bis spätestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.
9.2 Das Aquabiking Team gewährt in diesem Zusammenhang dem Teilnehmer für jede rechtzeitig abgesagte Trainingsstunde (max. zwei) einen Gutschein in Höhe von 7,50 €. Eine anteilige Auszahlung der Kursgebühr ist ausgeschlossen.
9.3 Nachholtermine müssen mit dem Aquabiking Team Mosbach vereinbart werden. Eine Übernahme in eine neue Staffel kann nicht erfolgen.

10. Haftung
Für selbstverschuldete Unfälle am Kursort übernimmt das Aquabiking Team keine Haftung.

11. Urheberschutz
Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des Aquabiking Team nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Recht, gegen Ansprüche des Aquabiking Team aufzurechnen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von demAquabiking Teams anerkannt worden ist.
12.2 Ansprüche gegen das Aquabiking Team sind nicht abtretbar.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
 

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